Die Elternseite

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Der Elternbeirat

In Baden-Württemberg heißt der Elternsprecher Klassenelternvertreter, die Schulelternvertretung Elternbeirat und der Schulelternsprecher Elternbeiratsvorsitzender. Regelmäßige Versammlungen sind für die sogenannte Klassenpflegschaft, der neben den Eltern der Klasse auch der Klassenlehrer angehört, und für den Elternbeirat vorgeschrieben. Der Elternbeiratsvorsitzende ist stellvertretender Vorsitzender der Schulkonferenz. Die Elternbeiratsvorsitzenden der Schulen eines Schulträgers bilden den Gesamtelternbeirat. Vertreter der verschiedenen Schularten und Regierungsbezirke bilden den Landeselternbeirat.

Aufgaben

Die Elternvertretung ist die Vertretung der Erziehungsberechtigten der Schüler einer Schule und wirkt in Angelegenheiten, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind, beratend - in einzelnen Bundesländern auch beschließend - mit. Somit stellt sie neben anderen möglichen Formen der Elternbeteiligung ein demokratisches Gremium dar, das gemeinsame Verantwortung für die Gestaltung des Lebens der Kinder und Schüler übernimmt. Die Elternvertreter arbeiten ehrenamtlich und unentgeltlich.

Zu den Aufgaben der Elternvertretung gehören unter anderem:

  • die Interessen der Elternschaft zu wahren,

  • Wünsche und Vorschläge der Eltern zu bündeln und diese an die Schulleitung weiter zu geben.

  • an den Beratungen der Schulkonferenz teilzunehmen.

Schulträger und Schulleiter unterrichten die Elternvertretung über alle Angelegenheiten, die für die Schule von allgemeiner Bedeutung sind und erteilen alle notwendigen Auskünfte. Zu bestimmten Angelegenheiten muss die Elternvertretung gehört werden.